Dabei steht die Forderung nach der Unversehrtheit einzelner Tiere manchmal der artgemäßen Haltung einiger Wildtierarten entgegen. Das betrifft beispielsweise die notwendige Fütterung von Beutegreifern wie unseren Gänsegeiern mit Fleisch. Dazu zählen auch die Kadaver anderer Zootiere wie unsere Ferkel. Auch das Populationsmanagement erfordert unter Umständen die Tötung von zuchttauglichen und gesunden Tieren, besonders im Rahmen koordinierter Zuchtprogramme.
Aus diesen Definitionen ergibt sich keinerlei Widerspruch zwischen den berechtigten Anliegen des Tierschutzes zu einer verantwortungsvollen und fachgerechten Haltung von Wildtieren.
Organisationen der Tierrechtsindustrie nehmen hingegen, mit einem vermeintlich "höherwertigen moralischen Anspruch des Individualtierschutzes", die Ausrottung von Tierarten billigend in Kauf oder wirken gezielt darauf hin.
an Beutegreifer gehalten bzw. gezüchtet werden wie z.B. Kleinsäuger oder Haushuftiere gilt in gleichem Maße, dass gesetzliche Vorgaben des Tierschutzes hierbei zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht zwingend zu beachten sind.
ist ernährungsphysiologisch und verhaltensbiologisch für deren tiergerechte Haltung in menschlicher Obhut der Idealfall. In zoologischen Einrichtungen muss der offene Umgang mit dieser Thematik der Vermittlung natürlicher bzw. naturnaher Lebenskreisläufe genutzt werden.
Für eine artgerechte Haltung brauchen Raubtiere tierische Nahrung. Wir erzeugen dieses Fleisch im Tierpark. Nur so ist es uns möglich weitestgehend auf Produkte aus der nicht artgerechten industriellen Massentierhaltung zu verzichten.
Unseren „Futtertieren“ bieten wir ein artgerechtes Leben. Dazu zählen:
Der „Tierschutz" zielt darauf ab, Tieren individuell ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, ohne ihnen unnötiges Leid, Schmerzen oder Schäden zuzufügen. Der Tierschutz orientiert sich am Tierschutzrecht, welches durch entsprechende EU-Verordnungen, nationale Tierschutzgesetze und jeweilige landesrechtliche Bestimmungen geregelt ist.
die extreme Standpunkte vertreten indem sie jegliche (Nutz-)Tierhaltung durch den Menschen ablehnen. Sie möchten Tiere und Menschen tendenziell gleichgestellt sehen.
Als wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtung, die Mitglied aller relevanter nationaler und internationaler Zooverbände ist, stellt der Naturschutz-Tierpark Görlitz an alle seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zudem steht die Tierparkleitung in engem und regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Aufsichtsbehörden wie z.B. der Unteren Naturschutzbehörde und dem Veterinäramt.