Wie angekündigt macht der Landkreis Görlitz von den neuen Lockerungsmöglichkeiten Gebrauch. Solange weniger als 1.300 Betten auf Normalstationen in Sachsen mit COVID-19-Patienten belegt sind, darf der Naturschutz-Tierpark Görlitz-Zgorzelec vom 6. April an wieder Besucher empfangen. Neue Bedingung für den Besuch ist die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests ab sieben Jahren.
Als besonderen Service bietet der Tierpark ein Testzentrum gleich neben dem Eingang im Restaurant „Zum gebratenen Storch“ an (www.test-gr.de). Es öffnet täglich von 9:00 bis 18:00, für in Deutschland gemeldete Personen sind die Tests mehrfach pro Woche generell kostenfrei.
Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im gesamten Tierpark.