Die Unterstützung einer gemeinnützigen Institution mittels Berücksichtigung im Testament ist eine Herzensangelegenheit und sollte trotzdem wohl überlegt sein.
Wenn Sie etwas für die Sache der Tiere, zur Arterhaltung und für die Natur tun möchten, kann der Naturschutz-Tierpark Görlitz der ideale Adressat sein. Die Ausrichtung eines Vermächtnisses im Testament hilft dem Tierpark, seine Ziele, dem Menschen die Tiere und die Natur näher zu bringen und sich als Botschafter für die Erhaltung der Tiere und ihrer Lebensräume einzusetzen, zu verwirklichen.
Der Naturschutz-Tierpark Görlitz setzt die Erbschaften zur Erneuerung des Tierparks ein. Damit die Pläne für artgemäße Tieranlagen realisiert werden können, ist der Tierpark auf private Unterstützung angewiesen. Selbstverständlich bestimmt in erster Linie der Schenkende über die Verwendung seiner Zuwendung. Es ist aber von Vorteil, wenn erst nach Absprache mit der Zoodirektion die Zweckbestimmung festgelegt wird.
Erbschaften an den Naturschutz-Tierpark Görlitz sind steuerbefreit.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Tierparkdirektion gerne zur Verfügung ( +49 3581-66 93 000, Dr. Sven Hammer). Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer entsprechenden juristischen Beratung bei der Formulierung des Testaments.