Wildtier-Auffangstation

Wir betreiben seit vielen Jahren eine Wildtier-Auffangstation, in der verletzte oder verwaiste Tiere gesundgepflegt und wieder in Freiheit entlassen werden.

Dabei können wir nicht alle hilfsbedürftigen Tiere betreuen - die Verantwortung für jagdbares Wild beispielsweise liegt bei der Jagdbehörde.

 

Tiere, die ganz offensichtlich nicht rehabilitiert werden können,

werden von unserem Fachpersonal euthanasiert oder verbleiben dauerhaft bei uns bzw. in einer anderen zoologischen Einrichtung.


Unsere Wildtierauffangstation unterstützt auch die lokalen Naturschutz- und Veterinärbehörden bei der Klassifizierung oder vorübergehenden Unterbringung, Betreuung und Weitervermittlung konfiszierter Wildtiere.

Aufgaben

Verletzte und verwaiste Wildtiere

werden aufgenommen und untersucht

Verletzte Wildtiere

werden tiermedizinisch versorgt

Verwaiste Wildtiere

werden fachmännisch aufgezogen

Auswilderung

Möchten Sie uns unterstützen?

Gefällt Ihnen unser Engagement für in Not geratene Wildtiere?
Wir freuen uns über Ihre Spende, denn damit können wir unsere Naturschutzarbeit in diesem Bereich nachhaltig fortführen.

Geben Sie bitte das Kennwort "Artenschutz - Wildtierauffangstation" an.

Artenschutz-Spende

Ist es besser, einem Wildtier zu helfen und es aufzunehmen oder es in der Natur zu belassen?

Hilfsbedürftiges Wildtier?

Sollten Sie sich plötzlich einem vermeintlich hilfsbedürftigen Wildtier gegenübersehen, dann können Sie uns jederzeit unter 0160 90954800 anrufen. Bitte lesen Sie allerdings vorher unsere angefügte Hilfestellung durch.

Wie verhalte ich mich, wenn ich ein vermeintlich krankes oder hilfloses Tier auffinde? Dazu hat das Sächsische Staatsministerium ein umfassendes Faltblatt herausgegeben: Zum Faltblatt

 

Ist das Tier wirklich in Not?

Zunächst müssen Sie ganz genau beobachten, ob das Tier wirklich in Not ist! Dazu sollten Sie den Fundort des verwaisten Tieres je nach Tierart einige Zeit unbeobachtet lassen, damit das Muttertier ungestört zurückkehren kann. Ein Eingreifen des Menschen ist zwar aus ethischer Sicht nachvollziehbar, langfristig aber oft nicht zum Besten des Tieres! Seien Sie sich bewusst, dass Krankheit und Tod zum natürlichen Kreislauf gehören!

Grundsätzlich erlauben die Gesetze:

„... vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ..., verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können." Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten (z. B. Eulen und Singvögel), ist die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz zuständigen Behörde zu melden. (§ 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz).

Viele Wildtiere gehören nach § 2 Bundesjagdgesetz oder § 3 Sächs. Jagdverordnung zum jagdbaren Wild. Für diese Tiere gelten die speziellen Regelungen des Jagdrechts. Bekannte Beispiele sind: Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse, Wildkaninchen, Feldhasen, Marder, Dachse, Waschbären, Taggreifvögel. Entdecken Sie verletzte, verwaiste oder tote Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, melden Sie dies dem zuständigen Jäger, dem Landratsamt oder der örtlichen Polizei.

Rehkitz – Im Zweifel Finger weg!

Sie entdecken im Wald, in der Wiese oder im Feld ein am Boden liegendes Kitz. Verlassen Sie sofort den Ort! Die Ricke wird zu ihrem Kitz zurückkommen, sobald Sie weg sind. Fieptöne sind kein Anzeichen für eine aktuelle Qual des Tieres, sondern der Hilferuf an das Muttertier, weil sich das Kitz durch die Anwesenheit von Menschen bedroht fühlt.

Wildschwein – nicht nähern!

Sie entdecken im Wald, in der Wiese oder im Garten ein am Boden liegendes kleines Wildschwein (Frischling) – vielleicht ist es verletzt. Verlassen Sie sofort den Ort! Benachrichtigen Sie den zuständigen Jäger oder das Landratsamt.

Fuchswelpen

Fuchswelpen können Ihnen an vielen Orten begegnen: Wald, Gärten, Parks, Feld, Wiesen. Hilfe ist nur notwendig, wenn sich das Tier allein und abgemagert mehrere Tage an einem Ort aufhält. Benachrichtigen Sie den zuständigen Jäger oder das Landratsamt. Bitte nicht füttern!

 

Eichhörnchen

Eichhörnchen können aus ihren Nestern (Kobel) fallen. Werden sie nach einer halben Stunde nicht von ihrer Mutter eingesammelt, legen Sie die Jungtiere mittels Handschuh in einen Pappkarton und wärmen diese mit Decke oder Handtuch. Bringen Sie die Tiere zu einer sachkundigen Stelle.
Bitte nicht füttern!

Igel

Vermeintlich hilfsbedürftige Igel begegnen Ihnen meist tagsüber in Gärten, Parks oder Friedhöfen.
Belassen Sie die schnell selbstständig werdenden Igel in ihrer Umgebung. Wiegt der Igel weniger als 500g sollten Sie ihn – im eigenen Grundstück mit gekochtem Geflügelfleisch oder Katzenfutter (keine Milch) versorgen.

Hier gibt es weitere Infos zum Igel: Infos zu Igeln

Vögel

Im Wald, in Gärten oder in Parks sitzen sie vor Ihnen und fliegen nicht weg: Junge Vögel, die bei ihren ersten Flugversuchen abgestürzt sind. Bei Erreichbarkeit können Sie diese wieder ins Nest oder vom Weg abseits setzen. Bitte nicht füttern! Bei Vögeln besonders zu beachten: Vögel brauchen spezielle fachliche Pflege! Daher informieren Sie bei ihrem Auffinden die Polizei, das Landratsamt oder den Jäger.

 

Verhalten bei Verkehrsunfällen mit Wild

Bei Wildunfällen mit Schalenwild (z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine) haben die Fahrzeugführer die Pflicht zur Anzeige bei der Polizeidienststelle (§ 2 Abs. 2 Sächs.JagdG).